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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen eines Beratungs- und Testauftrags für die Haupt-Domain https://www.medizinischerdienst.de eine ausführliche Bewertung vorgenommen und auf der Basis einer abschließenden, vereinfachten Überwachung eine Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Domain formuliert. Diese Erkenntnisse wurden auch für die Bewertung des MD Landesportal Niedersachsen verwendet, das technisch auf der gleichen Typo3-Plattform aufbaut. Zur Bewertung der inhaltlichen Ebene wurde für die Seite www.md-niedersachsen.de zusätzlich ein abschließender Test auf Basis eines vereinfachten Prüfverfahrens vorgenommen.

Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde erstmalig am 12.10.2020 von der Agentur anatom5 GmbH erstellt. Eine Aktualisierung erfolgte jeweils am:

  • 28.06.2023
  • 15.06.2024
  • 13.06.2025
     

Allgemeine Hinweise
Der MD Niedersachsen bemüht sich, seinen Internetauftritt unter www.md-niedersachsen.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der BITV sowie des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter der Domain www.md-niedersachsen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Seite www.md-niedersachsen.de ist in großen Teilen mit den Anforderungen des BITV (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Der Medizinische Dienst Niedersachsen hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.

Nicht barrierefreie Inhalte
PDF-Dokumente sind derzeit noch nicht umfänglich barrierefrei. Darüber hinaus sind u.a. auch die nachstehend aufgeführten Punkte noch nicht auf allen Seiten vollständig BITV konform. 

Prüfschritt

Ergebnis

9.1.1.1 Alternativtext für Nicht-Text-Inhalt

Teilweise erfüllt

9.1.3.1 Info und Beziehungen

Teilweise erfüllt

9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow)

Teilweise erfüllt

9.1.4.12 Textabstand

Teilweise erfüllt

9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels)

Teilweise erfüllt

9.4.1.2 Name, Rolle, Wert

Teilweise erfüllt

 

Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten
Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Diese hat ergeben, dass die vorgefundenen PDF-Dokumente in weiten Teilen nicht barrierefrei sind.

Haben Sie weitere Probleme entdeckt?
Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die nicht mit den Anforderungen des NBGG vereinbar sind.

Senden Sie uns eine E-Mail an: unternehmenskommunikation(at)md-niedersachsen.de ,
oder rufen Sie uns an unter: 0511 /87850,
oder nutzen Sie unser Formular.


Schlichtungsstelle
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antworte nicht ausreichen, haben Sie das Recht die Schlichtungsstelle des Landes Niedersachsen nach § 9 d NBGG einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.

Die Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, erreichen Sie im Internet unter https://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle_node.html oder via E-Mail unter schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de. Das Schlichtungsverfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen können Sie nachlesen, wie das Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen Antrag stellen können.