Über den Medizinischen Dienst Niedersachsen
Beratung und Begutachtung im Auftrag der Solidargemeinschaft
Der Medizinische Dienst Niedersachsen ist ein unabhängiger Gutachterdienst. Im gesetzlichen Auftrag unterstützt und berät er die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen.
Unsere Satzung
Die Satzung regelt rechtliche Grundlagen unseres Medizinischen Dienstes. Dazu zählen unter anderem die Aufgaben des Medizinische Dienstes Niedersachsen, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, die Zusammensetzung und Aufgaben der beiden Organe "Verwaltungsrat" und "Vorstand" sowie die Finanzierung unserer Aufgaben.
Die Satzung wird vom Verwaltungsrat beschlossen und von unserer Rechtsaufsicht, dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung genehmigt.
Die aktuelle Fassung unserer Satzung finden Sie auf der rechten Seite zum Download.
Dies sind die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit.
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch: Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
Aufgaben
- § 275 Begutachtung und Beratung
Organisation
- § 278 Arbeitsgemeinschaft
- § 281 Finanzierung und Aufsicht
Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
Begutachtung von Pflegebedürftigkeit einschl. der Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz
- § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit einschl. Feststellungen zur medizinischen Rehablitation
- § 45 Berechtigter Personenkreis
Qualitätssicherung, Sonstige Reglungen zum Schutz der Pflegebedürftigen
- § 112 Qualitätsverantwortung
- § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
- § 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung in der Pflege
- § 114 Qualitätsprüfungen
- § 114a Durchführung der Qualitätsprüfung
- § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen (einschl. Pflegetransparenzberichterstattung im Internet)
- § 117 Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörde
- Aktuelle Ausschreibungen:
Aktuelle Ausschreibungen des Medizinischen Dienstes Niedersachsen werden auf dem Deutschen Vergabeportal veröffentlicht: www.dtvp.de
- Bekanntmachung vergebener Aufträge:
Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO informiert der MD Niedersachsen hier nach der Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000,00 € (ohne Umsatzsteuer):
Name des beauftragten Unternehmens | Verfahrensart* | Art und Umfang der Leistung | Zeitraum der Leistungserbringung |
Personalwerk GmbH | VV | Personalmarketing | ab November 2023 |
*
BA = Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
VV = Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
DV = Direktvergabe