Datenschutz
Hinweise für Versicherte
Wenn Sie als Besucherin oder als Besucher den Medizinschen Dienst Niedersachsen aufsuchen, werden im Rahmen der Besucher/innenrichtlinie Daten von Ihnen erhoben.
- Umgang mit Daten
Der Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten ist dem Medizinischen Dienst Niedersachsen ein wichtiges Anliegen.
Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihre Daten vom Medizinischen Dienst mit höchster Diskretion behandelt werden. Daher sind alle Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes verpflichtet, Stillschweigen über personenbezogene Daten zu bewahren.
- Wozu benötigt der Medizinsche Dienst Daten?
Der Medizinische Dienst wird von den Kranken- und Pflegekassen mit der Klärung medizinischer oder pflegerischer Fragen entsprechend dem Sozialgesetzbuch (SGB) beauftragt. Um Ihre Sicherheit und die Sicherheit unseres Hauses zu gewährleisten, ist es erforderlich zu wissen, wer sich im Gebäude aufhält.
- Welche Daten benötigt der Medizinische Dienst?
Beim Besuch des Medizinischen Dienstes melden Sie sich mit Ihrem Namen am Empfang an. Es werden zusätzlich noch die Zeiten Ihres Kommens und Gehens erfasst. Falls vorhanden, wird auch erfasst, welche Institution Sie geschickt hat.
- Woher kommen die Daten?
Der Medizinische Dienst erfragt bei jedem Besuch die Daten bei der Besucherinnen oder beim Besucher selbst.
- Was macht der Medizinische Dienst mit den Daten?
Es wird digital eine Besucher/innenliste geführt.
- Wer bekommt Daten vom Medizinischen Dienst?
Die erhobenen Daten werden nicht weitergeleitet. Sie werden vom Empfang aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten datenschutzkonform vernichtet.
- Wie lange werden Daten gespeichert?
Der Medizinische Dienst archiviert die Daten für maximal 4 Wochen.
Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitarbeit in unserem Unternehmen. Mit der Bereitstellung Ihrer Daten im Rahmen der Bewerbung beim Medizinischen Dienst Niedersachsen willigen Sie in die Verarbeitung dieser Daten durch diesen ein.
Ihre Daten sind bei uns gut aufgehoben! Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise und Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsprozess beim Medizinischen Dienst Niedersachsen.
Allgemeine Informationen:
Verantwortlicher: Medizinischer Dienst Niedersachsen, vertreten durch den Geschäftsführer Carsten Cohrs.
Zweck der Verarbeitung: Auswahlverfahren für Stellenbesetzung beim Medizinischen Dienst Niedersachsen. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Prüfung Ihrer Unterlagen und einen möglich späteren Vertragsabschluss erforderlich. Sollten Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen wollen, können wir Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigen.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Einwilligung des Bewerbers/der Bewerberin.
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden: 6 Monate nach Beendigung des Auswahlverfahrens. Das Auswahlverfahren endet mit der schriftlichen Absage des Medizinischen Dienstes Niedersachsen. Wird die Bewerberin oder der Bewerber eingestellt, so werden ihre oder seine Bewerbungsunterlagen zur Personalakte genommen.
Ihre Rechte:
Sie haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben darüber hinaus das Beschwerderecht bei der niedersächsischen Landesdatenschutzbehörde.
Beabsichtigt der Medizinsche Dienst Niedersachsen, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (z.B. Beteiligung an einem anderen Auswahlverfahren, als auf die angestrebte Position) so werden wir Sie hierüber gesondert informieren und Ihre Einwilligung hierzu einholen.
Hinweise zu auftragsbezogenen Daten
1. Umgang mit Daten aus einer Beauftragung durch die Kranken- und Pflegekasse
Der Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten ist dem Medizinischen Dienst Niedersachsen ein wichtiges Anliegen.
Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihre Daten vom Medizinischen Dienst mit höchster Diskretion behandelt werden. Daher sind alle Mitarbeiter des Medizinschen Dienstes verpflichtet, Stillschweigen über personenbezogene Daten zu bewahren.
2. Wozu benötigt der Medizinische Dienst Daten?
Der Medizinische Dienst wird von den Kranken- und Pflegekassen mit der Klärung medizinischer oder pflegerischer Fragen entsprechend dem Sozialgesetzbuch (SGB) beauftragt. Um qualifiziert antworten zu können, ist es für die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes erforderlich, sich ein Bild zum Beispiel über die Erkrankung und die bisherige oder beabsichtigte Behandlung beim Hausarzt zu machen.
Gesetzliche Bestimmungen (u. a. § 276 SGB V oder § 18 SGB XI) erlauben dem Medizinischen Dienst, die erforderlichen Daten des Versicherten über Krankheiten, Behinderungen, Behandlungen und Pflegebedarf einzuholen und für die gutachterliche Arbeit zu nutzen.
3. Welche Daten benötigt der Medizinische Dienst?
Arztberichte, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung, Verordnungen für Medikamente und Hilfsmittel oder die Pflegedokumentation sind Beispiele für Unterlagen, die der Medizinsche Dienst benötigt.
4. Woher kommen die Daten?
Neben den Versicherten, Kranken- und Pflegekassen und anderen Sozialleistungsträgern erhält der Medizinische Dienst auch von den Leistungserbringern die erforderlichen Daten. Der Gesetzgeber verpflichtet die Leistungserbringer in § 276 (2) SGB V, dem Medizinischen Dienst auf Anforderung die benötigen Daten zu übermitteln.
5. Was macht der Medizinische Dienst mit den Daten?
Die Fragen der Kranken- oder Pflegekasse beantworten die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes in Form einer gutachtlichen Stellungnahme. Die vorliegenden Daten werden darin einbezogen.
6. Wer bekommt Daten vom Medizinischen Dienst?
Die Informationspflicht des Medizinischen Dienstes ist im § 277 SGB V geregelt. Danach erhalten die Krankenkassen das Ergebnis der Begutachtung des Medizinischen Dienstes, die erforderlichen Befundangaben und ggf. Hinweise für die Behandlung bzw. Pflege. Auch Leistungserbringer wie Hausärztinnen und Hausärzte oder Krankenhäuser sind über die Begutachtung des Medizinischen Dienstes zu informieren.
7. Wie lange werden Daten gespeichert?
Der Medizinische Dienst archiviert die im Zusammenhang mit einem Auftrag vorgelegten Daten für maximal fünf Jahre.
8. Welche Rechte habe ich?
8.1. Auskunftsrecht
Sie haben das Recht, vom Medizinischen Dienst eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:
a. die Verarbeitungszwecke
b. die Kategorien personenbezogener Daten
c. die Empfängerinnen und Empfänger der Daten
d. die Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer
e. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts
f. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
g. alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der personenbezogenen Daten, wenn sie nicht direkt beim Betroffenen erhoben wurden
h. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (trifft auf den Medizinischen Dienst nicht zu)
8.2. Akteneinsichtsrecht
Sie haben das Recht, Ihre Akte nach vorheriger Terminabsprache beim Medizinischen Dienst einzusehen. Dieses Recht kann auch eine Bevollmächtigte oder ein Bevollmächtigter, zum Beispiel Angehörige oder eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, wahrnehmen.
8.3 Recht auf Datenberichtigung/Vervollständigung
Stellen Sie fest, dass bei uns gespeicherte Daten nicht richtig bzw. unvollständig sind, haben Sie das Recht auf Berichtung bzw. Vervollständigung dieser Daten.
8.4. Recht auf Löschung
- Personenbezogene Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig
- Betroffene Person widerruft Einwilligung und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsvorschrift für die Verarbeitung
- Betroffene Person legt Widerspruch gegen die Verarbeitung ein (Artikel 21 Abs. 1 oder 2 Datenschutz-Grundverordnung DSGVO)
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet
- Die Löschung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung notwendig, dem der Verantwortliche unterliegt
- Die personenbezogenen Daten wurden gem. Artikel 8 Abs. 1 DSGVO erhoben (Erhebung bei einem Kind)
8.5. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:
- Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten (bis zur Klärung)
- Die Verarbeitung der Daten ist unrechtmäßig und der Betroffene lehnt die Löschung ab und wählt stattdessen die eingeschränkte Nutzung
- Der Medizinische Dienst benötigt die Daten nicht mehr, aber die betroffene Person benötigt sie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
- Die betroffene Person hat gem. Artikel 21 Abs.1 DSGVO Widerspruch eingelegt (Prüfung ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen überwiegen)
Hinweise für Webseiten-Besucherinnen und -Besucher
Informationen, die wir erheben:
Sie können nahezu das gesamte Internet-Angebot des Medizinischen Dienstes Niedersachsen nutzen, ohne dass wir persönliche Daten von Ihnen benötigen.
Lediglich einige wenige Angebote und Dienste, die Sie auf unseren Seiten finden, erfordern für ihre Nutzung die Angabe personenbezogener Daten. Wenn Sie das Internet-Angebot des Medizinischen Dienstes Niedersachsen nutzen, werden durch unseren Internet-Server (Web-Server) automatisiert technische Zugriffsdaten aufgezeichnet und ausgewertet. Diese Daten können jedoch keiner bestimmten Person zugeordnet werden. Die einzelnen Nutzerinnen und Nutzer bleiben entsprechend anonym.
Einsatz von Cookies:
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Transiente Cookies werden automatisiert gelöscht, wenn Sie den Browser schließen. Dazu zählen insbesondere die Session-Cookies. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren. Die Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie sich ausloggen oder den Browser schließen.
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Zu diesen Daten gehören zum Beispiel Informationen über den verwendeten Internet-Browser und das verwendete Betriebssystem, der Domain-Name der Website, von der aus ein Besuch unserer Internet-Seiten erfolgt, die durchschnittliche Verweildauer in unserem Angebot und die in unserer Web-Site aufgerufenen Informationsseiten. Diese Daten werden – wie bei anderen Internetangeboten auch – beim Aufruf einzelner Internet-Seiten durch Ihren Internet-Browser an unseren Web-Server übermittelt.
Wir verwenden diese technischen Zugriffsinformationen, um die Attraktivität und Bedienbarkeit unserer Internet-Seiten sowie deren Inhalte stetig zu verbessern und um technische Probleme in unserem Internet-Angebot zu erkennen.
Persönliche Daten:
Persönliche Daten erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, wenn Sie uns diese Angaben von sich aus mitteilen.
Dies kann zum Beispiel im Rahmen einer Anfrage, einer Umfrage, oder im Falle einer von Ihnen gewünschten Kontaktaufnahme der Fall sein.
Wie wir Ihre Angaben verwenden:
Der Medizinsche Dienst erhebt, verarbeitet und nutzt alle durch Ihre Besuche in unserem Internet-Angebot anfallenden personenbezogenen Daten nur entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften (insbesondere Art. 6 EU-Datenschutzgrundverordnung) zum Schutz persönlicher Daten.