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Der direkte Weg für Leistungserbringer, Kranken- und Pflegekassen

Mitteilungsmanagement beim Medizinischen Dienst Niedersachsen

Für die Erstellung fundierter Gutachten benötigen die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Niedersachsen häufig Berichte und Befunde von behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Leistungserbringern oder Versicherten.


Direkte Übermittlung der Unterlagen

Die notwendigen medizinischen Unterlagen, wie Befunde und Entlassungsberichte, werden von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten direkt an den Medizinischen Dienst übermittelt. Dazu erhalten sie von der Krankenkasse ein Schreiben, das den Anlass für die geplante Begutachtung sowie einen vorausgefüllten Weiterleitungsbogen (Muster 86) enthält. Auf diesem Bogen finden sich unter anderem die Anschrift des Mitteilungsmanagements (MiMa) des MD Niedersachsen, eine Vorgangsnummer und die Patientendaten. Ein Freiumschlag für den Versand der Unterlagen liegt ebenfalls bei.


Wichtiger Hinweis: Weiterleitungsbogen immer mitsenden

Um eine zügige Bearbeitung der Gutachten zu ermöglichen, ist es unbedingt erforderlich, den Weiterleitungsbogen zusammen mit den medizinischen Unterlagen an den Medizinischen Dienst Niedersachsen zu senden. Der Bogen ermöglicht eine korrekte Zuordnung der Unterlagen und gewährleistet den Datenschutz der Versicherten.

Noch Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen zum Mitteilungsmanagement haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Kontaktwege finden Sie in der rechten Spalte.

Hinweise zum Datenschutz

Der Schutz und die Sicherheit aller Daten ist dem Medizinischen Dienst Niedersachsen ein wichtiges Anliegen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier: Datenschutz