Organisation
Vom MDK zum Medizinischen Dienst
Am 1. Januar 2020 ist das „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz) in Kraft getreten. Ein Ziel der Gesetzesreform ist es, die Medizinischen Dienste zu stärken und unabhängig von den Krankenkassen zu organisieren. Nach einem Umwandlungsprozess von zwei Jahren werden alle Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) künftig als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts unter dem Namen „Medizinischer Dienst“ geführt.
Vorstand
Aufgabe des Vorstandes ist insbesondere die Führung der laufenden Geschäfte des Medizinischen Dienstes Niedersachsen sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Unternehmens.
Der Vorstandsvorsitzende ist Carsten Cohrs.
Leitender Arzt und Vorstand ist Dr. Jan Liebeneiner.
Der Medizinische Dienst Niedersachsen veröffentlicht die Vergütung seines Vorstandsvorsitzenden und des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden so, wie es die Neufassung des Terminservice-Gesetzes (TSVG) als Änderung des § 279 SGB V seit 2019 vorsieht. Dies erfolgt jeweils rückwirkend zum Vorjahr. Diese finden Sie in der rechten Spalte.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten, verabschiedet den Haushalt und wählt den Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. Seine Mitglieder bestimmen über die wesentlichen Belange und stellen die grundlegenden Weichen für die Arbeit des Medizinischen Dienstes Niedersachsen.
Der Verwaltungsrat des neuen Medizinischen Dienstes Niedersachsen hat sich am 29.01.2021 konstituiert. Im März 2021 hat der Verwaltungsrat die Satzung für den Medizinischen Dienst Niedersachsen beschlossen. Die Genehmigung der Satzung durch die Landesaufsicht und die ebenfalls für das Inkrafttreten erforderliche Veröffentlichung erfolgten im Mai 2021. Der Medizinische Dienst Niedersachsen nimmt seit dem 1. Juni 2021 vollumfänglich seine Aufgaben wahr.
Die Besetzung der Verwaltungsräte als maßgebliche Entscheidungsgremien der Medizinischen Dienste auf Bundes- und Landesebene wurde durch das MDK-Reformgesetz neu geregelt. Der Verwaltungsrat eines Medizinischen Dienstes auf Landesebene besteht künftig aus 23 Vertreterinnen und Vertretern. Davon kommen 16 aus der sozialen Selbstverwaltung – je zur Hälfte von der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite. Sie werden als stimmberechtigte Ehrenamtliche durch die Krankenkassen und deren Verbände in den Verwaltungsrat eines Medizinischen Dienstes gewählt. Sieben weitere Mitglieder werden von den obersten Verwaltungsbehörden der Länder benannt. Fünf davon sind stimmberechtigt und kommen aus Patienten-, Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen. Zwei Mitglieder ohne Stimmrecht sind auf Vorschlag der jeweiligen Landesärztekammer und der Landespflegekammer bzw. der Verbände der Pflegeberufe zu benennen.
Der Gesetzgeber hat für den Verwaltungsrat eine paritätische Sitzverteilung von Frauen und Männern vorgegeben. Hauptamtlich Beschäftigte der Krankenkassen und ihrer Verbände dürfen nicht mehr Mitglied in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste sein. Ausgeschlossen ist auch, dass ein Mitglied eines Verwaltungsrates mehr als ein Ehrenamt in einem Selbstverwaltungsorgan bei einer Krankenkasse, einem Krankenkassenverband, einem anderen Sozialversicherungsträger oder einem anderen Medizinischen Dienst innehat. Die Amtszeit ist auf maximal zwei Wahlperioden befristet.
Dies sind die Mitglieder des Verwaltungsrates:
Alternierende Vorsitzende (Wechsel zum 01.01. des Jahres):
• Detlef Ahting, Vorsitzender (DAK-Gesundheit)
• Bernd Wilkening, stellvertretender Vorsitzender (AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen)
Vertreterinnen und Vertreter (in alphabetischer Reihenfolge nach Namen):
• Susanne Braunholz (AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen)
• Peter Franzius (BAHN-BKK)
• N.N. (Ärztekammer Niedersachsen)
• Melanie Gödeke (BKK Landesverband Mitte)
• Andreas Hahn (Techniker Krankenkasse)
• Ulrich Hegermann (AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen)
• Beate Kautzmann (BARMER)
• Kai Kirchner (Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V.)
• Sabine Kübler (Pflegekammer Niedersachsen)
• Helmut Lorenz (BARMER)
• Britta Michel (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)
• Sina Rimpo (Selbstbestimmt Leben Hannover e. V.)
• Christa Röder (Landesseniorenrat Niedersachsen e. V.)
• Martina Schiwnak (Techniker Krankenkasse)
• Siegward Schneider (IKK classic)
• Reiner Schulz (AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen)
• Sabine Schwarz (AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen)
• Sabine Stöhr (AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen)
• Dirk Swinke (SoVD Landesverband Niedersachsen)
• Dipl.-Oec. Viola Ullrich (Techniker Krankenkasse)
• Christel Zerezke (Alzheimer Gesellschaft Niedersachsen e. V.)
Entschädigungsregelung für den Verwaltungsrat (Anlage zur Satzung)
Die Entschädigungsregelung für den Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Niedersachsen ist Anlage zur Satzung des MD Niedersachsen. In der Entschädigungsregelung sind die Aufwandsentschädigungen und Sitzungspauschalen für die ehrenamtliche Tätigkeit der Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat festgelegt. Die Beträge werden in einem 3-Jahresrhythmus an volkswirtschaftliche Entwicklungen angepasst. Grundlage für die Anpassungen ist jeweils die „Gemeinsame Empfehlung für die Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane (§ 41 SGB IV)“, die von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) herausgegeben wird, um zu große Unterschiede der von den einzelnen Versicherungsträgern gewährten Aufwandsentschädigungen und Sitzungspauschalen zu vermeiden. Die Entschädigungsregelung sowie jede Änderung bedarf der Genehmigung durch die für den Medizinischen Dienst Niedersachsen zuständige Aufsichtsbehörde.
Die aktuelle Entschädigungsregelung wurde am 01.04.2022 durch den Verwaltungsrat beschlossen und am 18.05.2022 durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung genehmigt.