Pflege
Gemeinsam für gute Qualität
Etwa 1,2 Millionen Menschen sind in Deutschland in Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege tätig. An 365 Tagen im Jahr sind sie für die pflegebedürftigen Menschen da. An einem dieser Tage nimmt der Medizinische Dienst die Versorgungsqualität der Pflegeeinrichtungen in den Blick und gibt Impulse für eine gute Pflege.
Der Medizinische Dienst prüft regelmäßig ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. 10 Prozent der Qualitätsprüfungen werden durch den Prüfdienst der privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) durchgeführt.
Inhalte und Ablauf der Qualitätsprüfung sind in den Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante und die stationäre Pflege geregelt.
In beiden Prüfungen steht die Versorgungsqualität der Pflegebedürftigen im Mittelpunkt. Dazu werden in einer Zufallsstichprobe mehrere Pflegebedürftige oder versorgte Personen in Augenschein genommen und befragt. In den Pflegediensten werden zudem übergreifende strukturelle Aspekte betrachtet, zum Beispiel zu Fortbildungen und Betreuungsangeboten.
Bei ambulanten Pflegediensten wird zudem geprüft, ob vereinbarte Leistungen erbracht und korrekt abgerechnet wurden.
Die Qualitätsprüfungen werden von zwei bis drei speziell geschulten Pflegefachkräften durchgeführt und dauern in der Regel ein bis zwei Tage. Werden Defizite festgestellt, gibt der Medizinische Dienst bereits während der Prüfung Impulse für Verbesserungen.
Im Prüfbericht fasst der Medizinische Dienst die Ergebnisse der Prüfung und ggf. Vorschläge zur Beseitigung von Mängeln zusammen. Der Bericht wird an die Einrichtung und an die Landesverbände der Pflegekassen versandt. Das Pflegeheim kann zu den festgestellten Mängeln Stellung nehmen. Die Landesverbände können Wiederholungsprüfung veranlassen, um überprüfen zu lassen, ob empfohlene Maßnahmen umgesetzt werden.
Die Medizinischen Dienste überprüfen die Qualität der pflegerischen Versorgung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Damit die Qualitätsprüfungen nach hohen Standards und bundesweit einheitlich erfolgen, finden bei den Medizinischen Diensten und bei der Careproof GmbH, dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung, umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen statt.
Erfahrene Prüferinnen und Prüfer begleiten als Auditoren die Prüfenden eines anderen Medizinischen Dienstes bei einer Qualitätsprüfung und blicken ihnen über die Schulter. Gleichzeitig bewerten die Auditoren parallel die Versorgungsqualität in der Pflegeeinrichtung.
Über die Ergebnisse erstellt der Medizinische Dienst Bund jährlich einen Bericht. Die Ergebnisse für das Jahr 2022 zeigen, dass die Prüfgrundlagen einheitlich umgesetzt werden: Für die Gesamtheit aller auditierten Qualitätsaspekte der vollstationären QPR im Jahr 2022 beträgt dies Übereinstimmungsquote 95,2 Prozent. Die Übereinstimmungsquote für die Fragen der Plausibilitätskontrolle beträgt 99,2 Prozent.
Während der Corona-Pandemie haben die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes bei der persönlichen Begutachtung der Pflegebedürftigkeit und bei den Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten und in Pflegeheimen umfassende Hygienemaßnahmen zum Schutze der Pflegebedürftigen umgesetzt. Diese Maßnahmen beruhten auf einem übergreifenden Hygienekonzept des Medizinischen Dienstes. Dieses auf Corona bezogene Hygienekonzept hat der Medizinische Dienst weiterentwickelt. Das aktuelle Hygienekonzept für die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste soll das allgemeine Risiko einer Übertragung von Infektionserkrankungen bei der Wahrnehmung der gesetzlich verankerten Aufgaben verringern. Es dient dem Schutz aller an den Begutachtungen und Qualitätsprüfungen Beteiligten.
Die Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zur Durchführung von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen wurden ebenfalls weiterentwickelt mit dem Ziel, Pflegebedürftige, Mitarbeitenden in den Einrichtungen und die Prüferinnen und Prüfer vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu schützen und die durch die Corona-Pandemie verursachten Belastungssituationen für die Pflegeeinrichtungen zu berücksichtigen.