Begutachtung von OPS-Strukturmerkmalen
Beantragung der Begutachtung von OPS-Strukturmerkmalen
Krankenhäuser können seit 2021 eine OPS-Strukturprüfung bei den zuständigen Medizinischen Diensten in den Ländern beantragen. Dabei wird geprüft, ob sie die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllen. Die zu prüfenden Strukturmerkmale sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.
Grundlage der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste ist eine vom Medizinischen Dienst Bund zu erlassene und jährlich zu aktualisierende Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“. Diese ist vom Bundesgesundheitsministerium zu genehmigen.
Anträge 2024 für 2025: BMG-Genehmigung liegt vor
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 6. Februar 2024 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2024 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen für Leistungen im Jahr 2025en genehmigt.
Die Unterlagen für die Anträge der Strukturprüfung von OPS-Leistungen für das Jahr 2024 finden die Krankenhäuser bei dem für Sie zuständigen Medizinischen Dienst über die gemeinsame Internetseite www.medizinischerdienst.de.
Wir geben Ihnen hier einige Hinweise zum Ablauf der Beantragung:
- Die entsprechend angepasste Richtlinie enthält alle erforderlichen Informationen und Anlagen. Sie steht Ihnen hier als Download zur Verfügung. Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL) (OPS‑Version 2024) (md-bund.de)
- Laden Sie sich die entsprechenden Anträge herunter und füllen diese entsprechend der zu beantragenden OPS-Kodes aus.
- Laden Sie sich die benötigten Selbstauskunftsbögen (unten auf dieser Seite) herunter.
- Füllen Sie die Selbstauskunftsbögen entsprechend der zu prüfenden OPS-Kodes aus.
- Bereiten Sie die notwendigen Unterlagen entsprechend der zu prüfenden OPS-Kodes vor. Hierzu finden Sie Hinweise in der Anlage 6.
- Senden Sie die Anträge per E-Mail an: strukturops(at)md-niedersachsen.de oder per Post an: MD Niedersachsen, Team Strukturprüfungen, 30517 Hannover. Zusätzlich können Sie ab dem 08.04.2024 den Vorgangstyp Strukturprüfung OPS über das LE-Portal nutzen. Hierzu verweisen wir auf das Dokument - Vorgehensweise zum Vorgangstyp Strukturprüfung OPS – im Menüpunkt Leistungserbringer/LE-Portal: https://www.md-niedersachsen.de/leistungserbringer/le-portal
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind abhängig von der Antragsart die erforderlichen Nachweise, Unterlagen sowie Selbstauskunftsbögen vorzuhalten (Anlagen 5a, 5b und 6a, 6b)
Beim Antrag zur turnusgemäßen Prüfung bei bestehender Leistungserbringung benötigen Sie zunächst nur das entsprechende Antragsformular. Wir teilen Ihnen nach Zugang Ihrer Anträge mit, mit welcher Erledigungsart der jeweilige OPS-Kode geprüft wird. Innerhalb der vorgesehenen Frist benötigt der Medizinische Dienst dann die zur Begutachtung erforderlichen Selbstauskunftsbögen und erforderlichen Unterlagen.
Bei den anderen Antragsarten sind bereits bei der Antragsstellung die erforderlichen Selbstauskunftsbögen und die erforderlichen Unterlagen für den gemäß Richtlinie relevanten Prüfzeitraum mit einzureichen.
Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn
OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2025 vergütungsrelevant werden. Sobald dies erkennbar ist – frühestens ab Oktober 2024 – werden die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS der Anlage 2b auf dieser Seite veröffentlicht (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b).